Nationale Sozialstandards bei Arbeitnehmerrechten und nationale Mindestlöhne dürfen nicht durch die europäische Gesetzgebung oder europäische Gerichtsurteile außer Kraft gesetzt werden. Weder die EU-Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Kommission noch das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die Entsendung von Arbeitnehmern haben dazu beigetragen, dass die Menschen in Europa mehr sehen als eine Wirtschaftsgemeinschaft.
Kritik an EuGH-Urteil
Der freie Dienstleistungsverkehr im Binnenmarkt Europa darf nicht auf Kosten der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gehen. Das Luxemburger EuGH-Urteil ist ein Schlag ins Gesicht der Arbeitnehmer in allen europäischen Staaten. Ein fairer und gerechter Lohn muss sich an den Bedingungen des jeweiligen Landes orientieren, in dem eine Leistung erbracht wird. Der nationale Gesetz- und Auftragsgeber hat die soziale Pflicht öffentliche Aufträge nach sozialen und ökologischen Kriterien zu vergeben. Die Unterzeichner kritisieren, dass der freie Dienstleistungsverkehr über die gesetzliche Verpflichtung gestellt wird, das Zuschlagsempfänger eines öffentlichen Auftrages seinen Arbeitnehmern ein tarifvertraglich vorgesehenes Entgelt zu zahlen haben. Zu einer menschenwürdige Arbeit gehört auch ein gerechter Lohn.
Die aktuelle EU-Arbeitszeitrichtlinie ist ein Rückschritt.
Die Einteilung von aktivem und inaktivem Bereitschaftsdienst widerspricht unserer Definition von Erwerbsarbeit. Wir lehnen diese Einteilung ab, da sie Eingriffe in den Arbeitszeitbegriff zugunsten einer ständigen Verfügbarkeit der Arbeitnehmer auslöst. Die Festlegung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 48 Stunden beziehungsweise auf eine Höchstarbeitszeit von 65 Wochenstunden führt zu einer weiteren Deregulierung der Arbeitszeiten in vielen EU-Staaten mit dem Ergebnis, dass es zu einer allgemeinen Erweiterung der Wochenarbeitszeit kommt. Dies bedeutet, dass immer mehr Menschen von der Erwerbsarbeit ausgeschlossen werden. Wir fordern die Weiterentwicklung der EU-Arbeitszeitrichtlinie mit dem Ziel weniger Erwerbsarbeitszeit aber mehr Zeit für Aus-, Fort- und Weiterbildung der Arbeitnehmer. Denn Arbeitnehmerbildung ermöglicht Teilhabe und ist ein wichtiger Schutz gegen Dumpinglöhne. Der europäische wie die nationalen Märkte sind überfordert, eine gerechte Verteilung der Wertschöpfung zu gewährleisten. Sozial- und Lohnstandards sind wichtige Instrumente eines aktiven europäischen Sozialstaatsmodells.
Brüssel, den 26. Juni 2008
KAB Deutschlands - ETUI-REHS - Nell-Breuning-Haus
Erklärung der Dialogtagung -
englische Fassung