
Mit den Namen VIKING, LAVAL und RÜFFERT sind Rechtsurteile des EuGH bekannt geworden, die den Europäischen Gerichtshof zum politischen Akteur in der Gestaltung von Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechten in Europa machen. Das LAVAL-Urteil bildete somit z.B. den Themenschwerpunkt eines Workshops, an dem führende Gewerkschaftsfunktionäre aus Schweden, Dänemark, Belgien und Lettland im Podium teilnahmen.
Zum Hintergrund: Der lettische Bauunternehmer LAVAL erhielt im Jahre 2007 den Auftrag in Schweden eine Schule zu renovieren. LAVAL wollte lettische Bauarbeiter beschäftigen. Schwedische Gewerkschaften versuchten zu erzwingen, dass LAVAL schwedische Löhne zahlt und blockierten LAVAL´s Baustellen, was nach schwedischem Recht erlaubt ist. Der EuGH entschied, dass diese Boykottmaßnahme gegen die EU-Entsenderichtlinie verstößt. Danach kann von ausländischen Baufirmen nur verlangt werden, Mindestlöhne zu beachten, aber nicht das ortsübliche Tarifniveau, denn die Entsenderichtlinie soll gerade für Osteuropa eine Marktöffnung erreichen.
„Damit wird so etwas wie ein Grundrecht auf ungestörtes Sozialdumping eingeführt", erklärt Wilfried Wienen, der Leiter der KAB-Delegation in Malmö. Günter Schlosser, Diözesanvorsitzender in Speyer ergänzt: „Nicht Europa und die Globalisierung machen uns Angst, sondern die soziale Kälte. Denn zu einem sozialen Europa passen solche Gerichtsurteile und Lohndumping nicht, ebenso wenig wie prekäre Arbeitsverhältnisse."



