KAB Deutschlands: Appell an die Europaabgeordneten
Erhalt des arbeitsfreien Sonntags in Europa

Der Bundesvorstand der KAB Deutschlands appelliert am Internationalen Tag des freien Sonntags, eindringlich an die Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Schriftliche Erklärung „zu dem Schutz des arbeitsfreien Sonntags als tragendem Element des europäischen Sozialmodells und Teil des europäischen Kulturerbes" bis zum 7. Mai 2009 zu unterzeichnen und damit ein klares Zeichen für den
arbeitsfreien Sonntag und damit für die Bürgerinnen und Bürger der EU zu setzen.

Am Sonntag gehen in Deutschland 13,5 Prozent der Beschäftigten regelmäßig zur Arbeit. Das ist nach einer Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IWD) europäischer Durchschnitt. Spitzenreiter bei der Sonntagsarbeit ist danach mit 20,7 Prozent die Slowakei, wohingegen in Ungarn mit 7,3 Prozent am seltensten sonntags regulär gearbeitet wird. In vielen Ländern der EU steht der Sonntag als arbeitsfreier Tag zunehmend zur Disposition. Um der fortschreitenden Aushöhlung entgegenzuwirken, muss ein klares Signal auch durch die Volksvertreter/innen im Europäischen Parlament für den Erhalt des arbeitsfreien Sonntags gesetzt werden.

Die Sonntagsruhe ist eine bedeutende Errungenschaft der menschlichen Gesellschaft und Kultur die es zu wahren und zu verteidigen gilt. Arbeitsleistungen am Sonntag sind aus unserer Sicht nur dort vertretbar, wo es um Leben, Gesundheit der Bevölkerung oder die Befriedigung dringender gesellschaftlicher Bedürfnisse geht.

Die ständigen Angriffe auf die Sonntagsruhe insbesondere im Einzelhandel sind die Folge eines sinnlosen Vernichtungswettbewerbes, den sich vor allem die multinationalen Handelskonzerne liefern. Es geht dabei weder um die Interessen und Bedürfnisse der Konsumenten und schon gar nicht um die Interessen der Beschäftigten, sondern um Marktanteile und Gewinnspannen. Dieser Wettbewerb zerstört nicht nur nachhaltig die gewachsenen Strukturen und die Nahversorgung, er missachtet die Traditionen und Identitäten der einzelnen Mitgliedsstaaten, sowie deren Gesetzgebung. Eine zwingende gesellschaftliche Notwendigkeit offener Geschäfte am Sonntag ist für uns nicht erkennbar.

Die Abgeordneten Anna Zaborska, Martin Kastler, Jean Louis Cottigny, Patrizia Toia und Konrad Szymanski haben auf der Grundlage des Art 137 EUV i.V.m. Art. 116 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments eine schriftliche Erklärung „zu dem Schutz eines arbeitsfreien Sonntags als tragendem Element des europäischen Sozialmodells und Teil des europäischen Kulturerbes" auf den Weg gebracht. Wir fordern die Europaparlamentarier aller Fraktion auf, diese Schriftliche Erklärung zu unterzeichnen und sich so für den Erhalt des arbeitsfreien Sonntags in Europa einzusetzen.

Wenn die Erklärung durch Unterzeichnung einer breite Mehrheit der Europaabgeordneten angenommen wird, schickt das Parlament damit ein klares Signal zur Bewahrung des Sonntags als allgemeinen Ruhetag an die europäischen Institutionen und die nationalen politischen Entscheidungsträger der Mitgliedstaaten.

Der Versuch Ende 2008, den Sonntag als allgemeinverbindlichen Ruhetag in der Richtlinie über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung zu verankern, ist trotz mehrheitlicher Zustimmung der Parlamentarier aus formalen Gründen verhindert worden.

Um so wichtiger ist diese eindeutige Aufforderung des Parlaments durch eine schriftliche Erklärung an die Mitgliedstaaten und die EU- Organe, „den Sonntag in künftigen einzelstaatlichen und EU-Rechtsvorschriften zur Arbeitszeit als wöchentlichen Ruhetag zu schützen, um den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer/innen und die Vereinbarkeit von Arbeits- und Familienleben zu fördern".

Frankfurt, 28. Februar 2008

Bundesvorstand der Katholischen
Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands e.V.

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